Unbescholtene Bürger in den Mühlen der JustizGrundsätzlich darf festgestellt werden, dass die Bundesrepublik zum Operationsgebiet der Internationalen Organisierten Kriminalität gehört. Aus diesem Grund darf vermutet werden, dass spezielle Maßnahmen und Methoden, die für diese Art von Kriminalität charakteristisch sind, auch in Deutschland ihre Anwendung gefunden haben.
Eine wesentliche Begleiterscheinung sind hierbei die Bemühungen, Behörden und essentielle Gesellschaftsbereiche zu infiltrieren, um hierdurch unter anderem ein Überwachungsnetzwerk zu etablieren. Nur auf diese Art und Weise kann es gelingen, ihre kriminellen Tätigkeitsfelder langfristig zu schützen. Es geht hierbei um ähnliche Strukturen, wie sie die Stasi vor allem im Osten aufgebaut und hierfür genutzt hatten, politische Gegner bekämpfen zu können. Diese Geheimdienstkriminalität zeigt viele parallelen zur Mafia-Kriminalität. Man darf deshalb mit sehr großer Sicherheit davon ausgehen, dass mit dem Niedergang der DDR solche etablierten Strukturen nicht einfach eingemottet wurden. Auf Grundlage einer Art Kooperation zwischen den Staatskriminellen und der Mafia, machte es möglich, solche Strukturen weiterzuführen, zu modifizieren und zu erweitern.
Zusätzlich ist es erforderlich, über ein Gewaltpotential zu verfügen. Menschen einzuschüchtern und ihren Willen zu brechen, um die kriminellen Ziele zu erreichen, wird mit "guten Worten" wohl kaum gelingen. Beim Widersetzen gilt es auch über Methoden zu verfügen, die es ermöglichen Rache zu nehmen und ein Exempel statuieren zu können. Offensichtliche Gewalt in Form von Mord und Totschlag hat aber aus Sichtweise dieser Kriminellen den großen Nachteil, dass umgehend die Ermittlungsbehörden auf den Plan gerufen werden und dabei eine mediale Aufmerksamkeit erzeugt wird, mit der Folge, dass auch die Politik in Aktion tritt und somit ein großer Druck auf diese Kriminellen aufgebaut wird. Eigentlich beabsichtigen diese "speziellen Geschäftsmänner" doch so wenig wie möglich aufzufallen.
Geschickter ist deshalb der Einsatz von latenter Gewalt auf Grundlage der Operativen Psychologie.Es handelt sich hierbei um Methoden, die von der Stasi und vom KGB entwickelt wurden und auch heute noch ihre Anwendung finden, wie festgestellt werden musste. Zumeist gelingt die Einschüchterung mit einer solchen Strategie in kürzester Zeit. Kann der Wille jedoch nicht gebrochen werden, droht dem "Unwilligen" unmittelbar die Existenzzerstörung:
Es wird hierbei eine Situation geschaffen, um diese unschuldige Person sehr glaubhaft belasten zu können. Entweder in der Form als Straftäter oder als gemeingefährlicher Psychopath, um auf diese Weise diesen Menschen ins Gefängnis oder in die Psychiatrie verfrachten zu können. Die Rache ist perfekt, wenn es gelingt, hohe finanzielle Schäden bei der Zielperson zu verursachen und dabei auch noch die Gesundheit zu beeinträchtigen. In den 70iger Jahren wurde bereits vonseiten des KGB solche Methoden in der Sowjetunion angewendet. Hierbei wurden Dissidenten als psychisch Kranke diffamiert und in die Psychiatrie verfrachtet und somit aus dem Wege geräumt.
Eine solche Rachestrategie macht es jedoch erforderlich, die Behörden einschalten zu müssen. Denn ohne ein gerichtliches Verfahren kann es nicht gelingen, eine Person ins Gefängnis zu bringen oder in die Psychiatrie einzuweisen.Dies macht es jedoch für diese Kriminelle erforderlich, über sehr gute Methoden und Tricks auf unterschiedlichen Ebenen zu verfügen, wobei auch psychologische Aspekte eine wichtige Rolle spielen. Nur so kann es gelingen, Polizei, Staatsanwaltschaft, Richterschaft und gegebenenfalls Psychiater zu täuschen. Es kann jedoch keinen Zweifel geben, dass hierzu auch Helfer und Unterstützer dieser Kriminellen in den entsprechenden Behörden erforderlich sind, um korrigierend Einfluss nehmen zu können, sollte die Gefahr bestehen, dass das eingefädelte Szenario entgleitet und auffliegen könnte.
Hierdurch gelangt ein unbescholtener Bürger in die Mühlen der Justiz, mit entsprechenden Begleiterscheinungen. Es wäre für diese Kriminellen jedoch eine Katastrophe, würde aufkommen, dass es sich bei dem sogenannten Täter tatsächlich um ein unschuldiges Opfer handelt.