Fehlurteile xxxx - Justiz - ein unbekanntes Wesen

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Fehlurteile xxxx

Fehlbewertung xxx
Fehlbewertungen, die mit Absicht und gegen besseren Wissen vorgenommen wurden, stellt eine schwere strafbare Handlung in Form einer Rechtsbeugung dar, zumal der Benach­teiligte nicht nur um sein Recht gebracht wird, sondern hierdurch zum Teil einen großen Schaden erleidet bzw. eine große Benachteiligung in Kauf neh­men muss. Aus diesem Grund sind bei einer solchen kriminellen Handlung eine Reihe von weiteren Straftaten tangiert. 
Deshalb würden absichtliche Fehlbewertungen große Risiken bergen. Werden dennoch solche Risiken eingegangen, kann man davon ausgehen, dass ein solcher Täter keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchtet. Denn selbst für den Fall, dass das Urteil bzw. die gerichtliche Entscheidung sich als fehlerhaft erweist und dabei erfasst wird, besteht dennoch hierbei die Möglichkeit sich herausreden zu können. Und zwar in der Form, dass durchaus Eingestanden werden kann, einen sogenannten Fehler bei der Bewertung der Sachlage gemacht zu haben. Dies kann ja passieren.
Die Beweissituation bzw. der Nachweis, dass hierbei bewusst und mit Absicht diese Fehler gemacht wurden, um zum gewünschten Urteil und somit zum gewünschten Ziel zu gelangen, ist nicht so einfach, zumal wenn solche Straftaten mit zusätzlichen und erweiterten Schutzmaßnahmen begleitet werden, ansonsten könnte Aufdeckung drohen
Würde beispielsweise ein erfasstes Fehlurteil, durch anderweitige Fachleute in Nachhinein korrigiert werden, wobei Argumente herangezogen werden, die bereits von dem Benachteiligten vorgetragen wurde, würde dies einige Fragen aufwerfen. So müsste hierbei geklärt werden, weshalb diese Argumente zuvor keine Beachtung finden konnten.

Grundsätzlich darf man jedoch davon ausgehen, dass im Falle, dass einem Gericht einen Fehler unterläuft, zumeist keine Absicht vorliegt  Gerade die bestehende Vielzahl an Rechtsbehelfe dokumentieren das Wissen, um die große Zahl an Fehlermöglichkeiten und das Einräumen diese Fehler korrigieren zu können.

Leider nutzen Kriminelle solche Umstände aus, um ein bestimmtes Ziel mit dem Urteil zu erreichen, und sich dann im Nachhinein notfalls über angebliche Fehler heraussreden zu können. Eine Korrektur solcher Fehler ist hierbei nicht vorgesehen. Vielmehr wird versucht mit einer speziellen Strategie, eine Fehlbewertung in ein rechtskräfiges und vollstreckbares Urteil zu führen. Nachfolgend werden die verschiedenen Elemente dieser Strategie und ihre Anwendungsbereiche aufgezeigt:








Welche Auswirkungen Fehlurteile in dem Zusammenhang entfalten können, und welche Einflussmöglichkeiten hierbei vorliegen müssen, wird durch das nachfolgende dargelegte Beispiel gezeigt:
 
 
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