Mit Beginn des Jahres 2014 bis zum Frühjahr 2018 wurden vier Betreuungsverfahren gegen die Zielperson eingeleitet (hierbei stand ein Verfahren nur im Raum), wobei versucht wurde, ihm eine Betreuung einzurichten.
Hier ein Beispiel, das direkt über die Justiz lief:
Der Beklagte hatte entgegen der Darlegungen mit dem Einlegen von Befangenheitsanträgen, auf keinen Fall gegen die gerichtliche Vorgaben verstoßen. Schließlich handelt es sich hierbei um keine Rechtsmittel, sondern um Rechtsbehelfe. Grundsätzlich könnte jedoch auch gegen die Beschneidung von Rechtsmittel rechtliche Maßnahmen eingeleitet werden, beispielsweise durch eine Anhörungsrüge.