Betrachtungen - Justiz - ein unbekanntes Wesen

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Betrachtungen

Schädigung x
Betrachtungen der Ereignisse
Die Unwilligkeit der verschiedenen Institutionen, ein solch absurdes Verfahren mit seinen ganzen Begleitumständen als nichtig zu bewerten, hat die unberechtigten Forderungen mittlerweile auf einen Betrag über 82.000 € hochgeschraubt. Tatsache ist, dass zu keiner Zeit eine Mitgliedschaft zur DAK zustande kam. Aus diesem Grund konnten und können auch keine Beiträge erhoben werden.

Fakt ist, dass das Vergleichsangebot des Gerichts von der Klägerpartei abgelehnt wurde. Dennoch wurde ein solcher Pseudo-Wechsel zum 01.08.2014 beim Erörterungstermin am 14.05.2014 vom Richter veranlasst und forciert. Diese Aktion steht am Ende einer Kette von sogenannten Fehlern, die spezielle Absurditäten aufzeigen. Grundsätzlich kann festgestellt werden dass solche Verhaltens- und Vorgehensweisen schwere Rechtsverstöße dastellen, denn ein Richter hat keine Befugnis, außerhalb eines Klageverfahrens als eine Art "Pseudo-Vertretung" für die Klägerpartei einen Verwaltungsakt einzuleiten, wobei zusätzlich noch aktiv in diesen Prozess eingegriffen wurde, indem zugesandte Pseudo-Dokumente, die auch noch unrechtmäßig erlassen wurden, an die jeweiligen Kassen weitergeleitet wurden. Eine solche Aktion ist absolut illegal. 
Erschwerend kommt noch hinzu, dass bewusst und somit in voller Absicht gegen den Willen des Klägers gehandelt wurde. 
Der Versuch, den tatsächlichen Willen des Klägers nach Gusto des Richters umdefinieren zu wollen, um dann erklären zu können, nicht gegen den Wil­len des Klägers gehandelt zu haben, musste scheitern. Es gab schließlich keinen Grund einen frühestmöglichen Wechseltermin in einem Urteil fest­schreiben zu müssen. Hinzu kommt noch, dass hierbei dem Gericht einen Fehler bei der Terminfestlegung unterlaufen ist. 
Nachfolgend werden einzelne Aspekte aufgezeigt, die graviernde Folgen auf das Geschehen hatten: 







Die gesamte Urteile basieren auf der Vorgabe, dass eine Mitgliedschaft zum 01.08.2014 bei der DAK entstand ist. Wie jedoch aufgezeigt werden konnte, trat zu keiner Zeit eine Mitgliedschaft bei der DAK ein, schließlich ist der Verwaltungsakt aus den unterschiedlichen Gründen nichtig. Mit dieser Feststellung wird aufgezeigt, dass die Basis wegfällt und es somit  an der rechtlichen Grundlage fehlt. Hierdurch zerfällt das gesamte darauf aufgebaute Rechtskonstrukt, mit der Folge, dass die gesamten Urteile bezüglich des Kassenwechsels und der Beitragsforderungen nichtig sind.
 
 
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