Resümee - Justiz - ein unbekanntes Wesen

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Resümee

Einschüchterung
Als Resümee folgende Überlegung:
Ginge man davon aus, dass dem Richter durchaus bekannt war, dass mit dem mehrfachen ignorieren des Antrags des Beklagten, er sich angreifbar macht, und wegen Befangenheit abgelehnt werden kann, dann wäre es erforderlich, den Beklagten von einem solchen Antrag abzubringen. Ansonsten müsste man nicht nur gegen besseres Wissen den Befangenheitsantrag ablehnen, sondern auch die berechtigen vorgetragenen Argumenten des Beklagten absichtlich falsch zu bewerten und zu verwerfen und würde sich hierdurch der großen Gefahr aussetzen, strafrechtlich belangt zu werden. 
Geschickter wäre es doch eine Einschüchterungspotential aufzubauen. Jedoch könnte man mit einer einzigen Fehlbewertung des Beklagten, ein solches Szenario nicht durchführen. Es müsste dann von der Gegenseite eine Vielzahl von Unterlagen zugesendet werden, um hier eine Basis aufzubauen, diesen Menschen unglaubwürdig machen zu wollen und ihn als Querulaten mit psychischen Problemen hinstellen zu können. Problematisch ist es dann, wenn hierbei übersehen wurde, dass diese Gegebenheiten aus sehr unterschiedlichen Gründen keine Relevanz bzw. keine Beachtung zu schenken ist, wobei zusätzlich sogar der Datenschutz verletzt wurde. Liegen jedoch keine plausible Gründe vor, die den Verdacht einer angeblichen Erkrankung erklären könnten, so können unter  der Berücksichtigung des vorliegenden rechtlichen Kontextes keine Zweifel bestehen, das es sich bei dem gerichtlichen Gebaren um einen perfiden Versuch handelt, den Beklagten einschüchtern zu wollen, um zu erreichen, dass er auf keinen Fall es sich wagen würde einen Befangenheitsantrag zu stellen. Aufgrund der Tatsache, dass jedoch die Faktenlage hierfür eindeutig gegeben war, erfolgte auch die Antragstellung. Erstaunlich hierbei ist jedoch, dass ein solcher Antrag bzw. ein solches Gesuch, trotz korrekter Begründung mehrfach abgelehnt wurde und somit ein finanzieller Schaden für den Beklagten von ca. 750 € auftrat.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, aus welchen Gründen eine Korrektur der Fehlbewertung des Beklagten bezüglich der formalen Aspekte nicht noch vor dem Gerichtstermin hätte erfolgen können. Hierdurch hätte der Beklagte die Möglichkeit erhalten, sich inhaltlich mit der Klage auseinander zu setzen. Hierbei wäre auch aufgekommen, dass die Wohnung in Laupheim nicht geräumt wurde. Ein Umstand, der unter Berücksichtigung des Kontextes, vonseiten des Klägers auf alle Fälle vermieden werden sollte. In der Gesamtschau gibt es deshalb eine Reihe von Aspekten, die zur gegebener Zeit noch im Detail geprüft werden müssen
 
 
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