Methodik - Justiz - ein unbekanntes Wesen

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Methodik

Schädigung x
Im vorliegenden Fall wurde im Rahmen eines Kassenwechsels versucht, einen Vergleichsvorschlag des Gerichts, der jedoch von der Klägerseite abgelehnt worden war, dennoch gegen seinen Willen zu etablieren. Hierzu die Methodik: 
Aufgrund der Tatsache, dass ein Kläger nicht verurteilt werden kann, besteht auch keine Möglichkeit seinen Willen in der Form zu ändern, dass dieser Vergleich akzeptiert werden müsste und somit die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen hätte. Grundsätzlich ist es nicht möglich einen solchen Wechseltermin gegen den Willen des Klägers in einem Urteil vorzugeben und festzuschreiben. Ein solches Urteil wäre nämlich nichtig, weil der Urteilsspruch eine Rechtsfolge beinhalten würde, die gesetzwidrig wäre. Eine Mitgliedschaft kann schließlich nicht durch Urteil quasi "automatisch" eintreten, sondern bedarf die Erfüllung der rechtlichen Vorgabe durch den Klager.

Um diese Problematik zu umgehen und dabei zu erreichen, dass der Vergleichsvorschlag gegen den Willen des Klägers etablieren zu können, bedarf es ein spezielles Rechtskonstrukt zu entwickeln. Es ist hierbei als erster Schritt absolut erforderlich, dieser vom Gericht vorgegebenen Wechseltermin mit Hilfe der tangierten Krankenkassen zu realisieren und zu etablieren, wobei eine solche Aktion bewusst gegen den Willen des Klägers und ohne jegliche Rechtsgrundlage durchgeführt wird.

Im zweiten Schritt wird durch eine spezielles Auskleiden und entsprechende Modifizierung des Klageantrags durch das Gericht, dass ja angeblich "im besten Sinne des Klägers (§ 123 SGG) " handeln würde, ein entsprechendes Urteil erlassen, wobei Bezug auf den bereits vollzogenen und etablierten Kassenwechsel genommen wird, wodurch diese Pseudomitgliedschaft in das Urteil eingebunden und dabei festgeschrieben werden sollte. Auf diese pseudo-rechtlichen Grundlage wurden und werden Forderungen in Höhe von mittlerweile über 85.000 € erhoben.

 
 
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