Ursachen von Fehlurteilen:
Grundsätzlich darf festgestellt werden, dass wie jeder Mensch, auch Richter in ihrem Berufsleben Fehler machen können. So besteht durchaus die Möglichkeit, dass integre Richter während des Verfahrens oder in der Urteilsfindung mehr oder weniger gravierende Fehler unterlaufen, zumal wenn komplexe Rechtsfragen zu klären und zu entscheiden sind. Nicht umsonst gibt es auch eine größere Zahl von Rechtsbehelfe und Instanzenwege, die eine Korrektur des Fehlers bzw. der Fehler ermöglichen und somit auf dieser Weise der benachteiligten Partei zu ihrem Recht verholfen wird.
Der Umstand, dass Fehler einem Menschen immer wieder unterlaufen können, machen sich die Kriminellen diesen Umstand zu Nutzen, um ihren Willen auf einer solchen Grundlage durchzusetzen. Besteht aus strategischen Gründen die Notwendigkeit, zu einem bestimmten Urteil zu gelangen, obwohl die vorliegende Faktenlage dem entgegen steht, macht es erforderlich die sogenannte Fehlerstrategie einzusetzen. Es handelt sich hierbei um verschiedene Handlungsweisen und Methoden, die dem konkreten Fall angepasst, jedoch unberechtigt sind, aber zum gewünschten Urteil führt. "Sollte es trotz der Schutzmaßnahmen unerwartet Probleme geben, wird notfalls die "Fehlerkarte" gezückt." Der Nachweis, dass hier bewusst falsch gehandelt wurde, und es sich somit um keinen Fehler handelte, wird nicht ohne weiteres gelingen. Es handelt sich hierbei um folgendes Prinzip:
Ein Verkäufer, der öfters seine Kunden übervorteilt, indem er bei der Auszahlung des Wechselgeldes einen zu geringen Betrag zurückerstattet und sich dadurch bereichert, wird auf keinen Fall strafrechtlich wegen Betrugs belangt werden können. Zwar liegt ein Vermögensschaden vor, jedoch der notwendige Nachweis der Täuschungshandlung, der zusätzlich erforderlich ist, wird nicht gelingen. Auch wenn ein solch unehrlicher Mensch bewusst und häufig einen zu geringen Betrag auszahlt. Er kann sich schließlich herausreden mit dem Hinweis, einen Fehler gemacht zu haben. Sein absichtliches falsches Handeln ist nicht zu belegen ist, trotz seiner häufigen Fehlern. Die hohe Zahl an sogenannten Fehlern, stellen schließlich keinen Beweis für absichtliches Handeln dar. Abgesehen davon, besteht ja die Möglichkeit für den Kunden, den Fehlbetrag umgehend zu reklamieren.
Es gilt zu diesem Sachverhalt ein weiteres Beispiel vorzutragen:
So werden beispielsweise von Kommunen Gebührenbescheide erlassen, die im Gesamten einen zu hohen Betrag ausweisen, weil die Hoffnung der Behörde damit verbunden wird, das nur ein Teil der Bürger Widerspruch gegen den fehlerhaften Bescheid einlegen und der Rest der Bürgerschaft aus Unkenntnis der Sachlage, den zu hohen Betrag zahlen. So liegt dennoch in diesem Fall nach Ansicht von Strafrechtlern der Straftatbestand des Betrugs vor, auch wenn für den betroffenen Bürger die Möglichkeit der Korrektur besteht und hierdurch den Vermögensschaden abgewendet werden könnte.
Dieses letztgenannte Beispiel zeigt, dass dennoch Umstände auftreten können, die ein absichtlich falsches Handeln belegen. Dennoch ist der Nachweis erschwert, dass ein Richter bewusst falsch handelt, um mit Absicht, ein Fehlurteil zu produzieren. Bei vielen Entscheidungen liegt eine Faktenlage vor, die gewichtet werden muss. Aufgrund der Unabhängigkeit eines Richters erfolgt eine Wichtung nach seinem Ermessen, wobei diese jedoch zu begründen ist. Dies hat jedoch zur Folge, dass unterschiedliche Richter bei der Bewertung eines Falls trotz gleicher Faktenlage zu unterschiedlichen rechtlichen Entscheidung kommen können. Dieser Rechtszersplitterung kann bei Fällen, die häufig auftreten und entschieden werden müssen, entgegen gewirkt werden auf Grundlage eines Rechtsentscheids eines übergeordneten Gerichts (OLG). Solche Entscheide sind dann bindend für die Richter der AG.
Unter dieser Vorgabe wird verständlich, dass ein Beweis für eine bewusste Falschhandlung sich schwierig ist, zumal es zu Rechtsfragen unterschiedliche Ansichten und Gründe geben kann. Schließlich stellt die Rechtsprechung einen dynamischen Prozess dar, der sich innerhalb eines bestimmten Rahmens der gesellschaftlichen Entwicklung anpasst. Rechtsauffassung von "heute" können sich schon "morgen" verändern.
Dennoch gibt es Rechtsfragen, die sich eindeutig beantworten lassen und keine Alternativen zulassen. Durch einen Fehler könnte es dann zu einer Fehlbewertung kommen. Selbst wenn Absicht im Spiele wäre, würde dies nichts nutzen, weil die Möglichkeit bestehen würde, Rechtsmittel einzulegen bzw. in die nächste Instanz zu gehen, um die Fehlbewertung korrigieren zu lassen. Dies würde für diese Schwerkriminalität ein Problem hervorrufen. Schließlich muss aus strategischen Gründen sichergestellt gestellt werden, dass spezielle Entscheidungen in ihrem Sinne getroffen werden. Nachfolgend werden die Vorgaben dargestellt, die erforderlich sind, eine solche Strategie durchzusetzen:
Trotz entsprechender Schutzkonzepte birgt dennoch solche Vorgehensweisen eine Reihe von Probleme und Gefahren, wie nachfolgend dargestellt wird: