Gerichte - Justiz - ein unbekanntes Wesen

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Gerichte

Fehlbewertung xxx
Zunächst gilt festzustellen, dass gleichgültig welche fehlerhaften Maßnahmen von Behörden und Institutionen durchgeführt werden, und welche Ziele man damit verbinden will, dennoch stets das gleiche Problem auftritt:
Es besteht immer die Möglichkeit, behördliche Entscheidungen und Handlungen über die Gerichte rechtlich anzugreifen und überprüfen zu lassen. Dies bedeutet, dass das sogenannte fehlerhafte und unkorrekte Handeln bzw. die unrechtmäßigen Bewertungen, die aus bestimmten Gründen und Zielvorgaben erfolgt sind, dennoch keinen Erfolg versprechen. Mit der Anrufung der zuständigen Gerichte würden diese Fehlhandlungen und Fehlbewertungen korrigiert werden.

Dies bedeutet jedoch, dass eine solche Strategie, mit einer solchen Vorgehensweise nur dann Sinn machen würde, wenn absolut sichergestellt wäre, dass auch die zuständigen Gerichte über alle Rechtszüge hinweg, bei der Prüfung der Sachlagen, diese Art von Fehlbewertungen und Fehlhandlungen der Behörden übersehen und dabei den korrekten Darlegungen keine Beachtung schenken würden. Hierdurch käme es zu Fehlurteile, die trotz dieser "Rechtsfehler", mit dem Eintritt der Rechtskraft, Rechtsbestand erhalten würden, wodurch die Behörde ihr geplantes Ziel erreicht hätte. Dies gilt jedoch nicht für "gravierende Fehler", die zur Nichtigkeit des Urteils führen. In solchen Fall müssten auf jeden Fall anderweitige Möglichkeiten gefunden werden, um eine Pseudoverbindlichkeit zu entwickeln.
 
 
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