Zusammenfassend darf festgestellt werden:
Um eine Rückerstattung überbezahlte Beiträge in Höhe von über 1500 € zu verweigern zu können, wurde Ende des Jahres 2009 zur Begründung von einem Mitarbeiter angeführt, dass sich die hierzu geltenden Regelungen verändert hätten. Die Hinweise auf die Willkürhandlung und auf die Unverhältnismäßigkeit eines solchen Regelwerks, wurde abgetan. Und tatsächlich wurde diese rechtliche Bewertung von einer Reihe von Fachleuten, wie Staatsanwälte, aber auch von Richtern geteilt.