Einordnung - Justiz - ein unbekanntes Wesen

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Einordnung

Schädigung x
Eigentlich wäre es grotesk, dass der Versuch einen berechtigten Krankenkassenwechsel durchführen zu wollen, sich in einer solchen Form entwickeln konnte, die geeignet wäre, einem Menschen finanziell zu ruinieren und dabei um seine Existenz gebracht zu werden. Dabei hatte der Gesetzgeber durch diese Regelungen doch im Sinn, die Mitglieder beim Krankheitsfall vor den Risiken hoher Behandlungskosten und hohen Schulden zu schützen. Auf keinen Fall bestand die Absicht eine Gegebenheit zu schaffen, die es einer Kasse ermöglichen sollte, ein Mitglied mit einem riesigen Schuldenberg zu belasten und dabei um seine Existenz zu bringen.

Eine solche schwierige Lebenssituation ist jedoch für die Zielperson und seiner Familie nicht fremd. Im Rahmen eines Racheakts durch organisierte Kriminalität wurde bereits über viele Jahre versucht ihre Existenz zu zerstören:


Unberechtigte Forderungen Monat für Monat über viele Jahre zu verlangen, wobei sich mittlerweile einen Betrag in Höhe von über 82.000 € angehäuft hat, entfaltet bei dem angeblichen Schuldner schwerwiegende Belastungen und Probleme, die auf verschiedenen Ebenen stattfinden.
Erschwerend kommt hinzu, wenn Vollstreckungsbehörden hierbei mit eingeschaltet werden, die entsprechend Druck machen. Werden dann noch quasi konzertiert anderweitige ungerechtfertigte Forderungen erhoben, die sogar unberechtigte Eintragungen ins Schuldenregister und die Sperrung des Girokontos zur Folge hatten. Mit den zusätzlichen Eintragungen in die Schufa und anderweitigen Institutionen, ist das Maximum an Bösartigkeit und Niederträchtigkeit in diesem Rahmen erreicht und hat besonders schlimme Folgen für diesen Menschen, wie nachfolgend aufgezeigt und belegt werden kann:


Eine solche Handlungsweise ist kein Kavaliersdelikt, sondern beinhaltet eine Reihe von schweren Straftaten. Auch wenn diese strafrechtlichen Aspekte zunächst geleugnet werden. Die Erklärung, man hätte doch nur ein mehrfach bestätigtes Urteil vollstreckt, scheint zunächst plausibel. Durch den Eintritt der Rechtskraft hätte hierfür die Berechtigung bestanden, in dieser Form handeln zu können. Deshalb würden strafrechtliche Aspekte hierbei nicht vorliegen. Nachfolgend werden jedoch einige Aspekte aufgezeigt, die belegen, dass das jahrelange Ansammeln eines solch hohen Betrags von über 82.000 € im Rahmen der Kontextbetrachtung, einige Punkte erfasst, die belegen, dass durchaus strafbare Handlungen hierbei vorliegen:


Aufgrund dieser Gegebenheiten stellt sich dringend die Frage, wie das Ende einer solchen abtrusen Situation aussehen soll. Ein Einräumen der Nichtigkeit kann auf keinen Fall erwartet werden. Nachfolgend werden einige mögliche Szenarien dargestellt:

 
 
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