In den verschiedenen Verfahren wurden insgesamt drei Anwälte zurate gezogen, um die rechtlichen Gegebenheiten klären zu lassen. Auch sollte hierbei in einem Verfahren ein Anwalt als Rechtsbeistand herangezogen werden. Es musste jedoch bei allen drei Anwälte festgestellt werden, dass diesen gravierende rechtliche Fehlbewertungen unterlaufen sind: